Anmeldung eines Unternehmens in Bulgarien
Anmeldung eines Unternehmens in Bulgarien mit 150 EUR - schnelles Verfahren, kurzfristig Fernzugriff, niedrige Steuern, niedrige Kosten.
Anmeldung eines Unternehmens (GmbH oder E-GmbH) durch ausländische natürliche Person aus der Europäischen Union:
- Es ist nötig eine Kopie des Personalausweises der Person;
- Zweisprachige Übersetzung von Dokumenten für die Unternehmensanmeldung;
- Obligatorische Zertifizierung von der Einwilligung in Unterschriftmuster in der bulgarischen Botschaft oder von einem lokalen Notar.
Anmeldung eines Unternehmens (GmbH oder E-GmbH) durch ausländische natürliche Person aus einem Nicht-EU Land:
- Es ist nötig eine Kopie des Reisepasses der Person;
- Zweisprachige Übersetzung von Dokumenten für die Unternehmensanmeldung;
- Obligatorische Zertifizierung von der Einwilligung in Unterschriftmuster in der bulgarischen Botschaft oder von einem lokalen Notar.
Anmeldung eines Unternehmens (GmbH oder E-GmbH) durch ausländische juristische Person aus der Europäischen Union:
- Bescheinigung/ Auszug aus dem Register des Landes, in dem die juristische Person eingetragen ist;
- Kopie der Gründungsdokumente der ausländischen juristischen Person;
- Beschluss vom Vertreter der juristischen Person, eine Firma in Bulgarien zu registrieren;
- Es wird nötig Apostille von ausländischen Dokumenten;
- Übersetzung und Legalisierung in Bulgarien.
Anmeldung von GmbH oder E-GmbH - Mindestkapital 2 lv. (1 EUR), Sitz und Anschrift der Geschäftsleitung in Bulgarien, eine einzigartige Bezeichnung des Unternehmens.
Anmeldung von Aktiengesellschaft:
- Mindestkapital 50 000 lv. (25 000 Euro);
- Namensaktien oder Inhaberaktien;
- Es ist nötig Beteiligung von mindestens drei Personen im Leitungsgremium.
Wir bieten den Sitz und Anschrift der Geschäftsleitung in Bulgarien (virtuelles Büro), Beratung bei der Auswahl der Art des Unternehmens, Remote-Registrierung.
Einstieg des Unternehmens in zwei Tagen in das Handelsregister.
Nach der Erhalt der UIC (EIC) - Eröffnung eines Bankkontos (E-Banking), Umsatzsteuerregistrierung.
Wir bieten Buchhaltung und Rechtsberatung für Unternehmen, Verkauf von Aktien, die Übertragung von Wirtschaftsunternehmen, etc.
Die Eintragung einer Handelsvertretung - eine Voraussetzung für den Erhalt eines Visums D und eine Aufenthaltsgenehmigung.
Unsere Grundpreise sind folgende:
- Registrierung der Gesellschaft von einer Person - 150 EUR;
- Sitz und Anschrift des Unternehmens in Bulgarien - 90 EUR;
- Fernregistrierung - 100 EUR;
- Ferneröffnung eines Bankkontos mit Internet-Banking - 150 EUR.
Unsere Grundpreise sind folgende:
- Registrierung von Unternehmen - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, andere Arten von Unternehmen auf dem bulgarischen und europäischen Rechtsvorschriften;
- Veränderungen in den Umständen von Unternehmen - die Übertragung von Aktien, die Übertragung von Unternehmen, die Erhöhung des Kapitals, etc.;
- Vorbereitete Unternehmen, Nominee-Service;
- Handelsvertretungen und Zweigstellen ausländischer Händler;
- Europäische Gesellschaft (Societas Europaea);
- Übertragung des Unternehmens von einem Land in ein anderes;
- Registrierung von Unternehmen in anderen Ländern und Steuerparadiesen;
- Studie von Unternehmen und Due Diligence;
- Registrierung der juristischen Non-Profit-Organisationen;
- Eröffnung eines Bankkontos mit Online-Banking;
- Buchhaltung und Beratung;
- Steuerplanung, Vertretung und Schutz;
- Immigration Services - Aufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft;
- Juristische Dienstleistungen;
- Schutz des geistigen Eigentums, allgemeinen Nutzungsbedingungen , die Registrierung von Marken;
- Kreative und Web-Design, SEO-Dienstleistungen.
Die wichtigsten Vorteile:
- Bulgarien ist Mitglied von EU und von NATO;
- Makroökonomische und finanzielle Stabilität:
- reales Wachstum vom Bruttoinlandsprodukt;
- sinkende Inflation;
- sinkende Arbeitslosigkeit;
- Ohne Währungsrisiko, befestigt worden BGN EUR;
- Investment Grade Rating von großen Rating-Agenturen;
- Die günstigsten Steuern in der EU:
- 10 % Körperschaftsteuer; 0 % in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit;
- 10 % der Einkommensteuer;
- 2-Jahres Mehrwertsteuerbefreiung auf Importe der Ausrüstung für Investitionsvorhaben von über 5 Millionen €, die mindestens 50 Arbeitsplätze schaffen;
- 2- Jahres Abschreibung von Computern und neuen Produktionsanlagen;
- Abzugsfähigkeit der Kosten für Forschung und Entwicklung;
- 5% Quellensteuer auf Dividenden und Liquidationsquoten (0% für EU-Unternehmen);
- Strategische geographische Lage mit Zugang zu den wichtigsten Märkten - Europa, GUS, Türkei, dem Nahen Osten, Nordafrika.